Steuerberatung

Wir beraten in allen steuerlichen Fragen und bieten allen Menschen mit steuerlichen Anliegen unsere Leistungen an.

Schwerpunktmäßig beraten und betreuen wir kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer und beraten bei allen Arten von Einkommensteuerveranlagungen.

Wir erstellen alle anfallenden Steuererklärungen, wie zum Beispiel:

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung

Zu unseren Dienstleistungen gehören weiterhin:

  • Übernahme der Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Beratung bei einer Existenzgründung
  • Beratung und Unterstützung bei der Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensberatung
  • Begleitung von Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden und, sofern notwendig, Führung des Rechtsbehelfsverfahrens
  • Begleitung bei steuerlichen Prüfungen
  • Durchführung der Prüfung in unserem Haus

Buchhaltung

Wir übernehmen für Sie die Buchhaltung und bearbeiten Ihre Buchführung in der von Ihnen gewünschten Form (klassisch papiergebunden oder digital). Gern übernehmen wir diese Arbeiten auch arbeitsteilig. Das heißt, einen Teil der in diesem Zusammenhang erforderlichen Arbeit könnten Sie übernehmen. Darüber wäre eine Reduzierung Ihrer Kosten möglich.

Weitere Informationen

Unternehmens­beratung

Der Bereich der Unternehmensberatung ist komplex und facettenreich. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Anfragen und Probleme, mit denen Mandanten an uns herantreten. Scheuen Sie sich also nicht, sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden.


Weitere Informationen

Existenzgründer­beratung

Wenn Sie sich selbständig machen möchten, unterstützen und beraten wir Sie gern. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an ...:



Weitere Informationen

Die wichtigsten News zur Steuerberatung

Um eine fristgerechte Bearbeitung in unserem Haus zu ermöglichen, bitten wir uns die Unterlagen spätestens bis zum 10.10.2020 einzureichen.

Wenn Eigentümer ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, fällt auf den Gewinn grundsätzlich Einkommensteuer an, außer wenn seit dem Kauf zehn Jahre vergangen ...

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen oder für weitere Informationen zur Verfügung.

02841 95995 (Moers)
02065 99460 (Duisburg)
info@stb-buchholtz-luft.de