Die News zu Buchholtz & Luft im Überblick
Sehr geehrte Mandanten,
momentan erreichen Sie uns auf allen gewohnten Wegen zu den bekannten Geschäftszeiten. Aufgrund der besonderen Gefährdungslage durch das Sars-CoV-2-Virus haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Es kann daher ggf. zu Einschränkungen in der direkten Kommunikation kommen, für die wir um Verständnis bitten.
Wir werden Sie wie gewohnt bei allen Anliegen unterstützen.
Ihr Team von
Buchholtz & Luft
Kurzarbeitergeld (Corona)
Die Bundesregierung hat hierzu die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert.
Zuschüsse (Corona)
Das Kabinett hat weitere Eckpunkte über Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige beschlossen.
Kernpunkt: Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.
KfW-Schnellkredite für den Mittelstand
Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Zur Förderung und Unterstützung des derzeit gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen gelten im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder für bestimmte Unterstützungsmaßnahmen, die vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 durchgeführt werden besondere Vorschriften.
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Hilfen für Zahnärzte und Therapeuten (Corona)
Therapeuten, Zahnärzte und besondere Rehaeinrichtungen, die Corona-bedingt einbrechende Patientenzahlen verzeichnen, erhalten Unterstützung durch einen finanziellen Schutzschirm.
Sonderzahlungen (Corona)
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.