Die News zu Buchholtz & Luft im Überblick
Sehr geehrte Mandanten,
momentan erreichen Sie uns auf allen gewohnten Wegen zu den bekannten Geschäftszeiten. Aufgrund der besonderen Gefährdungslage durch das Sars-CoV-2-Virus haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Es kann daher ggf. zu Einschränkungen in der direkten Kommunikation kommen, für die wir um Verständnis bitten.
Wir werden Sie wie gewohnt bei allen Anliegen unterstützen.
Ihr Team von
Buchholtz & Luft
Corona-Steuerhilfegesetz
Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie sollen folgende steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen werden:
Pauschaler Verlustrücktrag (Corona-Krise)
Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.
Stundungen von Steuerzahlungen (Corona-Krise)
Mittels BMF-Schreibens bzw. gleich lautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.03.2020
wurden folgende Erleichterungen umgesetzt.
Infektionsschutzmaßnahmen in unseren Niederlassungen
Ihre Sicherheit und die Sicherheit unserer Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen. Daher haben wir folgende Maßnahmen eingerichtet um einen sicheren Austausch von Unterlagen zu erreichen.
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Hilfsangebote in der Corona-Krise
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung mit seriösen Informationen zu Hilfsangeboten für Unternehmer in der Corona-Krise.
Einreichung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2019
Um eine fristgerechte Bearbeitung in unserem Haus zu ermöglichen, bitten wir uns die Unterlagen spätestens bis zum 10.10.2020 einzureichen.
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